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Allgemeine Geschäftsbedingungen
h + s veranstaltungen gmbh

Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und
h + s veranstaltungen gmbh (im Folgenden „h+s“ genannt) geschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn h+s gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen keinen Widerspruch erhebt. Im übrigen gelten die jeweils bei Vertragsabschluß bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Bestimmungen und Absprachen treten in Kraft, sobald diese in schriftlicher Form Vertragsgegenstand werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden werden nur gültig, soweit h+s sich damit ausdrücklich in schriftlicher Form einverstanden erklärt.


Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich h+s das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.


Vertragsschluss und Angebot
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Vertragserklärungen von h+s, insbesondere Leistungsangebote und etwaige Angebotsannahmen, verpflichten h+s nur dann, wenn diese in schriftlicher Form erklärt werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch h+s. Ein Vertragsabschluß kommt nur dann zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Sollten trotz des Schrifterfordernisses durch h+s Leistungen für den Auftraggeber ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch zu Gunsten von h+s jeweils in Höhe entsprechend den dem Auftraggeber unterbreiteten Angebot von h+s bzw. andernfalls in ortsüblicher, angemessener Höhe.


Leistungsumfang
Zu den Leistungen von h + s zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. h+s bestimmt, welcher Betrieb den Auftrag ausführen wird. Soweit h+s aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nehmen muss, ist h+s berechtigt, die jeweiligen Subunternehmen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. Der genaue Gegenstand und die damit geschlossenen Leistungspflichten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.


Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, h+s die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material etc. werden nach den Listenpreisen von h+s gesondert berechnet.


Zahlung
Die Lieferungen bzw. Leistungen von h+s sind innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar. Bei allen Aufträgen behält sich h+s das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Bankenbasiszinssatz berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 10.000,00 EUR erfolgt eine Rechnungsstellung über
- 70 % der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung,
- der Rest bei Erhalt der Endabrechnung.
Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 50.000,00 EUR erfolgt eine Rechnungsstellung über
- 50% der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung, spätestens aber 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn („Akonto 1“),
- weitere 30%, zahlbar bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn („Akonto 2“),
- der Rest bei Erhalt der Endabrechnung.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgehaltene Forderungen handelt.


Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Mieter von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Mieters werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. der Reparatur dem Mieter in Rechnung gestellt.
Gegenstände und Materialien, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von h+s angeliefert werden, bleiben im Eigentum von h+s und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an h+s zurückzugeben. Etwaige Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
Zu Beweiszwecken hat der Auftraggeber bei Rückgabe eine entsprechende Quittung anzufertigen, welche Art und Umfang der zurückgegebenen Getränke genau beziffert. Diese Quittung entfaltet nur Beweiswirkung, wenn sie von h+s bzw. einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnet ist.


Stornierung
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers nach Auftragserteilung werden 20 % der Auftragssumme als pauschale Stornokosten erhoben. Übersteigen die bis dahin angefallenen Kosten 20 % der Auftragssumme, werden die angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, so werden dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt, mindestens aber 50 % der Auftragssumme.
Bei einer späteren Stornierung wird die volle Auftragssumme fällig.
Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, h+s einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.


Gerichtsstand und Erfüllung
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllung ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Seiten München.
Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

© h+s Allgemeine Geschäftsbedingungen 2008